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Was sind Datenschutzkoordinator*innen?

Datenschutz­koordinator*innen unterstützen und entlasten Datenschutzbeauftragte und/oder verantwortliche Stellen in Unternehmen und sozialen Einrichtungen.

Sie werden sozusagen als Schnittstelle zwischen Unternehmen und Datenschutz­beauftragten eingesetzt.

Da Datenschutz­koordinator*innen über entsprechende Fachkenntnis verfügen müssen, ist eine 2-tägige Ausbildung erforderlich, die aber komplett online absolviert werden kann.

Warum werden Datenschutzkoordinator*innen benötigt?

Durch die Datenschutz-Grundverordnung sind viele Maßnahmen umzusetzen. Datenschutz­koordinator*innen unterstützen bei dieser Aufgabe die verantwortliche Stelle, insbesondere die Datenschutzbeauftragten.

Für große Unternehmen sind Datenschutz­koordinator*innen unerlässlich, da sie enorm zur Entlastung des Unternehmens sowie zur erfolgreichen Datenschutz­umsetzung beitragen.

Aufgaben der Datenschutzkoordinator*innen

Mögliche Aufgaben der Datenschutz­koordinator*innen können sein:

  • interne Anlaufstelle für alle Fragen rund um den Datenschutz und die Datensicherheit,
  • Weitergabe von komplexeren Fragestellungen an die Datenschutzbeauftragten,
  • Festsetzen der Datenschutzrichtlinien im Unternehmen,
  • Bereitstellung und Aktualisierung von Datenschutzdokumenten,
  • Umsetzung von Standardprozessen,
  • Reportings an die Datenschutzbeauftragten.

In jedem Fall sollten Datenschutzkoordinator*innen aber mit dem jeweiligen Unternehmen, seinen Prozessen, Abläufen und seiner Infrastruktur vertraut sein.

Webinarinhalte

Tag 1:

  • Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
  • Auftragsverarbeitung – Datenverarbeitung im Auftrag
  • Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO

 

 Tag 2:

  • Rechte der betroffenen Personen (Art. 12 – 23 DSGVO)
  • Homepage / Fanpage
  • Beschäftigtendatenschutz – Mitarbeiter
  • Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten
  • Datenschutzkonzept
  • Veröffentlichung von Datenpannen sowie mögliche Bußgelder

Termine

An unserer Weiterbildung zum/zur Datenschutzkoordinator/in können sie bequem und ohne Anreisezeit online über unser Webinar teilnehmen.

  • 07.10.2024 – 08.10.2024

-> Jeweils von 09-16 Uhr

    Preise und Anmeldung

    Preis:

    890,- Euro zzgl. MwSt.

    Anmeldung: Ganz einfach über unser Anmeldeformular oder über kontakt@secu-schulungsportal.de.

    Was sind IT-Sicherheitskoordinator*innen?

    IT-Sicherheits­koordinator*innen unterstützen die Unternehmensleitung und/oder die IT-Sicherheitsbeauftragten bezüglich der IT-Sicherheit und stehen beratend zur Seite. Sie erarbeiten Sicherheitslösungen gemäß geltender gesetzlicher und technischer Standards und betreuen deren Umsetzung.

    IT-Sicherheits­koordinator*innen werden daher als Schnittstelle zwischen Unternehmen, IT-Sicherheits­beauftragten und Datenschutz­beauftragten eingesetzt.

    Da IT-Sicherheits­koordinator*innen über entsprechende Fachkenntnis verfügen müssen, ist eine 2-tägige Ausbildung notwendig, die aber komplett online als Webinar absolviert werden kann.

    Warum werden IT-Sicherheitskoordinator*innen benötigt?

    Digitalisierung ist ein wichtiges und aktuelles Thema. Auch in Zukunft wird die Digitalisierung für alle Unternehmen und Branchen eine Rolle spielen.

    Einhergehend mit der zunehmenden Digitalisierung werden Cyber- Kriminalität und andere Sicherheits­bedrohungen immer präsenter. Deshalb ist es für Unternehmen umso wichtiger, sich mit der IT- und Informationssicherheit zu beschäftigen. 

    Aufgaben der IT-Sicherheitskoordinator*innen

    Mögliche Aufgaben der IT-Sicherheits­koordinator*innen können sein:

    • Beratung bezüglich IT-Sicherheit,
    • Konzeption von technischen und organisatorischen IT-Sicherheitslösungen,
    • Betreuung der Umsetzung der IT-Sicherheitslösungen und deren Aktualisierung,
    • Erarbeitung von IT-Maßnahmen und -Lösungen mit verschiedenen Fachabteilungen,
    • Analyse von Netzwerk- und arbeitsplatzspezifischen Risiken und Schwachstellen.

    Webinarinhalte

    Tag 1:

    • Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
    • Auftragsverarbeitung – Datenverarbeitung im Auftrag
    • Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO

    Tag 2:

    • IT-Sicherheit kompakt
    • Veröffentlichung von Datenpannen (IT) sowie mögliche Bußgelder
    • Inhalte einer IT-Sicherheitsrichtlinie

    Termine

    An unserer Weiterbildung zum/zur IT-Sicherheitskoordinator/in können sie bequem und ohne Anreisezeit online über unser Webinar teilnehmen.

    • 07.10.2024 und 09.10.2024
      ⇒ Jeweils von 09-16 Uhr

      Preise und Anmeldung

      Preis:

      890,- Euro zzgl. MwSt.

      Anmeldung: Ganz einfach über unser Anmeldeformular oder über kontakt@secu-schulungsportal.de.

      Individuelles Online-KOMBI-Webinar
      Datenschutz- und IT-Sicherheitskoordinator*in

      Was sind Datenschutz- und IT-Sicherheitskoordinator*innen?

      Um die Herausforderungen, die Datenschutz und IT-Sicherheit mit sich bringen, zu bewältigen, gibt es Datenschutz- und IT-Sicherheitskoordinator*innen. 

      Datenschutz- und IT-Sicherheits­koordinator*innen unterstützen und entlasten Datenschutzbeauftragte, IT-Verantwortliche und die Unternehmensleitung oder verantwortliche Stellen in Unternehmen und sozialen Einrichtungen.

      Sie werden sozusagen als Schnittstelle zwischen Unternehmen, Datenschutz­- und IT-Sicherheitsbeauftragten eingesetzt.

      Warum werden Datenschutz- und IT-Sicherheitskoordinator*innen benötigt?

      Durch die Datenschutz-Grundverordnung sind viele Maßnahmen umzusetzen. Datenschutz­koordinatoren*innen unterstützen bei dieser Aufgabe die verantwortliche Stelle, insbesondere die Datenschutzbeauftragten.

      Für große Unternehmen sind Datenschutz­koordinatoren*innen unerlässlich, da sie enorm zur Entlastung des Unternehmens sowie zur erfolgreichen Datenschutz­umsetzung beitragen.

      Aufgaben der Datenschutz- und IT-Sicherheitskoordinator*innen

      Mögliche Aufgaben der Datenschutz­- und IT-Sicherheitskoordinatoren*innen können sein:

      • interne Anlaufstelle für alle Fragen rund um Datenschutz/IT-Sicherheit,
      • Weitergabe von komplexeren Fragestellungen an die Datenschutzbeauftragten,
      • Festsetzen der Datenschutzrichtlinien im Unternehmen,
      • Bereitstellung und Aktualisierung von Datenschutzdokumenten,
      • Umsetzung von Standardprozessen,
      • Reportings an die Datenschutzbeauftragten
      • Beratung bezüglich IT-Sicherheit,
      • Konzeption von technischen und organisatorischen IT-Sicherheitslösungen,
      • Betreuung der Umsetzung der IT-Sicherheitslösungen und deren Aktualisierung,
      • Erarbeitung von IT-Maßnahmen und -Lösungen mit verschiedenen Fachabteilungen,
      • Analyse von Netzwerk- und arbeitsplatzspezifischen Risiken und Schwachstellen

      In jedem Fall sollten Datenschutz- und IT-Sicherheitskoordinator*innen aber mit dem jeweiligen Unternehmen, seinen Prozessen, Abläufen und seiner Infrastruktur vertraut sein.

      Webinarinhalte

      Tag 1:

      • Rechtliche Grundlagen des Datenschutzes und der IT-Sicherheit
      • Auftragsverarbeitung – Datenverarbeitung im Auftrag
      • Technische und organisatorische Maßnahmen nach Art. 32 DSGVO

       Tag 2:

      • Rechte der betroffenen Personen (Art. 12 – 23 DSGVO)
      • Homepage / Fanpage
      • Beschäftigtendatenschutz – Mitarbeiter
      • Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten
      • Datenschutzkonzept
      • Veröffentlichung von Datenpannen sowie mögliche Bußgelder

       Tag 3:

      • IT-Sicherheit kompakt
      • Veröffentlichung von Datenpannen (IT) sowie mögliche Bußgelder
      • Inhalte einer IT-Sicherheitsrichtlinie

      Individuelles Online-Webinar zur Erstellung von Verzeichnissen für Verarbeitungs­tätigkeiten (VVTs)

      Was ist ein Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten (VVT)?

      Das Verzeichnis aller Verarbeitungs­tätigkeiten (VVT) mit personenbezogenen Daten (Art. 30 DSGVO) ersetzt seit der Einführung der Datenschutzgrundverordnung (DSGVO) im Mai 2018 die bisher nach Bundesdatenschutzgesetz (BDSG) vorgeschriebenen Verfahrensverzeichnisse.

      Das VVT soll insbesondere die Art von Daten, Rechtmäßigkeit und den Umgang sowie Zu- und Abfluss personenbezogener Daten dokumentieren und erläutern. Es ist „laufend“ zu führen und muss bei Bedarf an die aktuellen Gegebenheiten angepasst werden. Das bedeutet: Es ist nicht nur eine einmalige Erstellung notwendig, sondern es handelt sich um ein Verzeichnis, das laufend gepflegt sowie bei Bedarf geändert werden muss.

      Die Herausforderung für Unternehmen ist, die richtigen Grundlagen zu erstellen, Suchfilter zu ermöglichen und Anpassungen sowie Änderungen jederzeit umzusetzen.

      Wer ist zur Erstellung von VVTs verpflichtet?

      Unternehmen und Institutionen mit folgenden Tätigkeiten:

      • Verarbeitung personenbezogener Daten, die ein Risiko für die Rechte und Freiheiten der betroffenen Personen tragen
        (z.B. Verarbeitung der Daten von Minderjährigen)
      • Regelmäßige Verarbeitung von Kunden- oder Beschäftigtendaten
        (z.B. durch Kundenmanagementsysteme sowie E-Mail-Empfang und -Versand)
      • Verarbeitung besonderer Datenkategorien (z.B. Gesundheitsdaten, Daten über die religiöse Zugehörigkeit, etc.)
      • Unternehmen und Einrichtungen mit mehr als 250 Mitarbeitern

      In dieser Hinsicht ist wiederum nahezu jedes Unternehmen – oft auch Kleinunternehmer – in der Pflicht, ein solches Verzeichnis zu führen, da in heutiger Zeit die meisten Unternehmen bzw. Einrichtungen mindestens mit E-Mail-System arbeiten.

      Neben einem Verzeichnis für Verarbeitungstätigkeiten müssen zusätzlich Nachweise von Einwilligungen, Ordnungsmäßigkeiten der gesamten Verarbeitung – insbesondere „technische und organisatorische Maßnahmen“ sowie eine Datenschutz-Folgenabschätzung vorhanden sein.

      Können bei einer Kontrolle durch die Aufsichtsbehörde diese Nachweise nicht erbracht werden, drohen hohe Bußgelder!

      Webinarinhalte

      • Alle Prozesse mit personenbezogenen Daten ermitteln
      • Verpflichtung zur Erstellung von Verzeichnissen für Verarbeitungstätigkeiten (VVT’s) und Folgen bei einem Verstoß
      • Verzeichnisse für Verarbeitungstätigkeiten – mögliche Vorgehensweise und Unterstützung zur Umsetzung sowie Beschreibung & Inhalte
      • Auftragsverarbeitung: Was ist Auftragsverarbeitung? Wer ist Auftragsverarbeiter? Was ist zu beachten? → Vertrag und technisch organisatorische Maßnahmen (TOMs)
      • Beschreibung und mögliche Umsetzung der „Technischen und organisatorischer Maßnahmen“
      • Durchführung einer Risikobewertung und ggf. Datenschutzfolge-Abschätzungen
      • Löschfristen

        Ihr Nutzen

        • Verständliche Darstellung und praxisorientierte Vorlagen, um entsprechende Umsetzungen in Ihrem Unternehmen sowie den Belangen der gesetzlichen Forderungen gerecht zu werden.
        • Übersicht über Ihre Organisation durch Erstellung der VVTs in Ihrem Unternehmen – Ihre internen Abläufe werden überschaubar, evtl. kommen Prozesse auf den Prüfstand, um einen effizienteren Ablauf zu gewährleisten. Eine Chance für Ihr Unternehmen!

        Termine

        Uhrzeit:

        vorzugsweise von 09:00 Uhr – 13:00 Uhr bzw. nach Vereinbarung

        Ort:

        WEBINAR

        Kontaktieren Sie uns gerne:

        Preise und Anmeldung

        Preise individuell vereinbaren. 

        Anmeldung: Ganz einfach über unser Anmeldeformular oder über kontakt@secu-schulungsportal.de.

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